CDU Gemeindeverband Gründau
 
Ronneburger Hügelland: SPD Gründau mit Mehrheit, aber ohne Konzept Drucken
Samstag, 27. August 2011 um 14:26 Uhr
Nachdem die SPD Ihren Antrag zur Ausweisung des „Ronneburger Hügellands“ zu einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) zum zweiten Mal in die Gemeindevertretung  eingebracht hat, zeigte sich erneut,  dass die Gründauer Sozialdemokraten sich nicht scheuen, um selbst konzeptionslose, mit handwerklichen Fehlern behaftete Anträge mit ihrer Mehrheit um jeden Preis durchzubringen. Der Antrag, der viele sachliche  und fachliche Fragen aufwirft, wurde vom Sprecher der SPD  ausschließlich emotional begründet ( „… auch mein Enkel soll von seinem Enkel hören, wie schön es bei uns ist!“ ). Die sachlichen Argumente für oder wider ein LSG  wurden nicht mal oberflächlich betrachtet.  Somit war hierzu Nachhilfeunterricht erforderlich, die durch die oppositionelle CDU-Fraktion in überzeugender Form geliefert wurde.
Schon beim ersten Antrag der SPD vor der Kommunalwahl hatte sich der Gemeindevertreter Thomas Dauth (CDU) mit diesem Thema auseinander gesetzt und dazu auch das Regierungspräsidium in Darmstadt kontaktiert. Daher weiß er zu berichten, dass ein Antrag in dieser Form von dem Regierungspräsidium wohl kaum bearbeitet würde, da wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Im Antrag der SPD fehlt eine konkrete Abgrenzung des schützenswerten Gebietes, ein Schutzzweck sowie die beabsichtige Art des Landschaftsschutzgebietes. Dafür nennt die SPD ein vages Gebiet zwischen Vogelsberg, Wetterau und Spessart, spricht von einer landwirtschaftlich genutzten  Fläche, die es zu erhalten gilt und von Verboten, die den Charakter des Gebietes verändern. Der Sprecher der FWG  beispielsweise vermutet dahinter die Absicht, eine weitere Erddeponie verhindern zu wollen, um eines der Wahlkampfthemen der SPD abzuarbeiten.
Der Sprecher der CDU, Thomas Dauth, berichtet daher weiter aus einer Stellungnahme des Regierungspräsidiums auf seine Anfrage, in der es heißt, dass es keine Verbote, sondern lediglich Genehmigungsvorbehalte gibt, die man aus verschiedenen Satzungen anderer Landschaftsschutzgebieten ersehen kann. Hier nennt er zum Beispiel die Errichtung, Veränderung oder Erweiterung von baulichen Anlagen, selbst dann, wenn es normalerweise keine baurechtliche Vorschriften dafür gibt. Das gleiche gilt für jede Art von Grundstückseinfriedungen. Selbst Verfüllungen, die die SPD möglicherweise auf diese Weise stoppen will, sind mit Genehmigung erlaubt. Auch die Nutzungsänderung einer Wiese und Weide oder das Roden eines Baumes, einer Hecke bzw. eines Gebüsches muss vorher beantragt und genehmigt werden. Die Liste der Genehmigungsvorbehalte ist zu lang, um sie hier weiter aufzulisten, daher forderte die FWG, von der CDU unterstützt, dass die betroffenen Bürger genau darüber vorher informiert werden müssten. Dies  schmetterte die SPD  ohne plausible Begründung mit ihrer Mehrheit ab.
Sollte die SPD  hinsichtlich dieser Thematik nicht lernfähig sein, kommen auf die Eigentümer und Nutzer  innerhalb des „Ronneburger Hügellands“ in Zukunft viele kostenpflichtige Genehmigungsverfahren zu. Insgesamt haben wir dann mehr Bürokratie für alle, Wertverlust für die Eigentümer und den ein oder anderen Bußgeldbescheid für denjenigen, der mal auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet und dann auffällt.
Außerdem erwähnt Thomas Dauth, dass die zukünftige Entwicklung und Anpassung der Gemeinde Gründau dadurch beeinträchtigt werden kann. Hätten wir das LSG schon jetzt, wären die aktuelle Golfplatzerweiterung oder die geplante Einhausung der Kompostierungsanlage  und der mögliche Umbau zu einer Biogasanlage zur Versorgung Gründauer Baugebiete, nicht  realisierbar.
Der Schutz der Natur und seiner spezifischen Eigenarten sollten allen Gründauer Bürger am Herzen liegen, aber gibt es hierzu heute wie in Zukunft nicht  bessere und vernünftigere Möglichkeiten?, stellt Dauth abschließend fest.